Mitgliedschaft
Der Beitritt in unseren Verein ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres generell möglich. Für Jugendliche Schützen unter 18 Jahren benötigen wir das schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten.
Einverständniserklärung downloaden
Aufnahmegebühren einmalig:
Aufnahmegebühr für aktive Schützen: | 100,00 Euro |
Aufnahmegebühr für Ehepartner: | 50,00 Euro |
Aufnahmegebühr Jugendliche unter 18 J.: | 50,00 Euro |
Jahresbeiträge:
Erwachsene aktiv: | 180,00 Euro |
Jugendliche bis 21 J.: | 90,00 Euro |
Fälligkeit:
Unser Jahresbeitrag und Aufnahmegebühr wird einmal jährlich zum Jahresanfang (Februar/März) per SEPA Lastschriftmandat eingezogen.
Das Einzugsdatum wird rechtzeitig vor Einzug der Lastschrift mitgeteilt.
Arbeitsstunden:
Um das Vereinsgelände, die Schießstände sowie die Wirtschaftsräume in einem ordentlichen Zustand zu erhalten, sind alle Mitglieder dazu verpflichtet,
mindestens 10 Arbeitsstunden pro Jahr im Verein zu leisten.
Werden die Stunden nicht erbracht, stellt der Verein 100 Euro pro Jahr/Person als Ersatzwert in Rechnung.
Kündigung:
Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende eines Kalenderjahres.
Die Austrittserklärung muss schriftlich vor Ende August beim Vorstand eingegangen sein.